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Julian Kea, MBA

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von [ki:]®Learning mit Kunden

§1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden AGB regeln die Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen [ki:]®Learning (nachfolgend „[ki:]“) und Kunden, die Dienstleistungen von [ki:] in Anspruch nehmen. [ki:] erbringt sämtliche Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender AGB.
  2. Von nachfolgenden AGB abweichende oder ergänzende Bestimmungen von Kunden sind für [ki:] unverbindlich, auch wenn [ki:] nicht widerspricht und/oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbringt oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen bestellen zu wollen.

§2 Vertragspartner
Vertragspartner für sämtliche von [ki:] angebotenen Dienstleistungen ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Julian Kea, c/o Kulturschöpfer e.V., Grünberger Str. 13, 10243 Berlin.

§3 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

  1. [ki:] bietet als Facilitation Trainer und Business Skills Trainer folgende Dienstleistungen an: Coaching (Einzeln, Team), Training/Seminare/Workshops (inhouse/offen), Beratung (Einzeln, Abteilung, Team); Facilitation/Moderation (offene Veranstaltungen).
  2. Offene Trainings/Seminare/Workshops sind Veranstaltungen, die an verschiedenen Standorten in Deutschland von [ki:] angeboten und (ggf. von Dritten) organisiert werden. Sie umfassen die Buchung der Tagungsräume, des technischen Equipments, die Seminarunterlagen, die Seminarausstattung sowie die Teilnahmebescheinigung und, sofern angegeben, die Seminarverpflegung.
  3. Inhouse Trainings/Seminare/Workshops sind Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Kunden vor Ort oder in vom Kunden angemieteten Räumlichkeiten. Die Seminarorganisation inkl. der Seminarausstattung (z. B. Beamer), die Einladung sowie die Verpflegung der Teilnehmer obliegen dem Kunden. [ki:] stellt den Referenten und die Seminarunterlagen.
  4. [ki:] stellt dem Kunden auf Anfrage ein individuelles Angebot für die vom Kunden gewünschte Dienstleistung. Angebote erfolgen schriftlich oder in Textform (Fax oder E-Mail) und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen.
  5. Ein Vertrag kommt, sofern nicht anders vereinbart, durch Annahme des [ki:] Angebots durch den Kunden zustande (Auftragsbestätigung). Die Auftragsbestätigung kann schriftlich oder in Textform (Fax oder E-Mail) erfolgen.

§4 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

  1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht finden Kunden in Widerrufsbelehrung.
  2. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen

§5 Mindestteilnehmerzahl und Stornierung durch [ki:]

  1. Bei offenen Trainings/Seminaren/Workshops wird die Veranstaltung nur durchgeführt, sofern die jeweilige Mindestteilnehmeranzahl erreicht wird. Sofern in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung nicht anders angeführt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 5.
  2. Wird die jeweilige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist [ki:] berechtigt, aber nicht verpflichtet, die jeweilige Veranstaltung zu stornieren. [ki:] wird den Kunden mindestens 12 Werktage vor der geplanten Veranstaltung über die Stornierung informieren und etwaige bereits geleistete Veranstaltungskosten dem Kunden erstatten. Weitergehende Forderungen des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Erstattung bereits getätigter Aufwendungen sind ausgeschlossen.

§6 Absage/Verschiebung von Veranstaltungen durch [ki:]

  1. Ist [ki:] bzw. ggf. der andere/weitere Referent aufgrund Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstiger, von [ki:] bzw. vom ggf. anderen/weiteren Referenten nicht zu vertretender Umstände gehindert, die Veranstaltung an dem vereinbarten Termin durchzuführen, ist [ki:] berechtigt, dem Kunden einen Ersatz-Referenten vorzuschlagen oder einen Ersatztermin zu benennen, an dem [ki:] bzw. ggf. der andere/weitere Referent die vereinbarten Leistungen erbringen können.
  2. Sollte keine Einigung zwischen [ki:] und dem Kunden in Bezug auf einen Ersatzreferenten bzw. Ersatztermin zustande kommen, wird [ki:] dem Kunden bereits getätigte Zahlungen umgehend zurückerstatten. Weitergehende Forderungen des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Erstattung bereits getätigter Aufwendungen sind ausgeschlossen.

§7 Stornierung von Veranstaltungen durch Kunden

  1. Sollte der Kunde gezwungen sein, eine gebuchte Veranstaltung zu stornieren, ist er verpflichtet, [ki:] umgehend schriftlich oder in Textform (Fax oder E-Mail) hierüber zu informieren.
  2. Coaching/Beratungen: Eine Stornierung von Coaching/Beratungs-Terminen ist bis 5 Werktage vor dem jeweiligen Coaching/Beratungs-Termin kostenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung später, ist [ki:] berechtigt, 100% des vereinbarten Betrages in Rechnung zu stellen. Entsprechendes gilt, sofern der Kunde bzw. der/die vom Kunden angemeldete(n) Teilnehmer zum Coaching/Beratungs-Termin nicht erscheint(en) (no show).
  3. Bei der Stornierung von offenen Workshops/Seminare/Trainings fallen folgende Stornokosten an:
    – Stornierung bis 42 Tage vor dem Termin: kostenfrei
    – Stornierung zwischen 41 – 30 Tage vor dem Termin: 20% der vereinbarten Gebühr zzgl. Mehrwertsteuer
    – Stornierung zwischen 29 und 15 Tage vor dem Termin: 50% der vereinbarten Gebühr zzgl. Mehrwertsteuer
    – Stornierung später als 15 Tage vor dem Termin: 100% der vereinbarten Gebühr zzgl. Mehrwertsteuer. Entsprechendes gilt, sofern der Kunde bzw. der/die vom Kunden angemeldete(n) Teilnehmer ohne Stornierung zum Workshop/Seminar/Training nicht erscheint(en) (no show).
    Der Kunde ist zur Vermeidung von Stornokosten berechtigt, statt einer Stornierung jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
  4. Bei der Stornierung von inhouse Workshops/Seminare/Trainings fallen folgende Stornokosten an:
    – Stornierung bis 56 Tage vor dem Termin: kostenfrei
    – Stornierung zwischen 55 – 30 Tage vor dem Termin: 20% der vereinbarten Gebühr zzgl. Mehrwertsteuer
    – Stornierung zwischen 29 und 15 Tage vor dem Termin: 50% der vereinbarten Gebühr zzgl. Mehrwertsteuer
    – Stornierung später als 15 Tage vor dem Termin: 100% der vereinbarten Gebühr zzgl. Mehrwertsteuer. Entsprechendes gilt, sofern der Kunde bzw. der/die vom Kunden angemeldete(n) Teilnehmer ohne Stornierung zum Workshop/Seminar/Training nicht erscheint(en) (no show).
    Der Kunde kann zur Vermeidung von Stornokosten in Abstimmung mit [ki:] einmalig um Umbuchung auf einen Termin bitten. Eine Umbuchung ist nur innerhalb des laufenden Kalenderjahres.

§8 Leistungen von [ki:]

  1. [ki:] wird die jeweilige Veranstaltung höchstpersönlich durchführen bzw. moderieren. [ki:] ist in Absprache mit dem Kunden berechtigt, einen weiteren Referenten hinzuzuziehen bzw. die Veranstaltung durch einen anderen Referenten durchführen bzw. moderieren zu lassen.
  2. [ki:] bzw. der/die ggf. anderen/weiteren Referenten führen bzw. moderieren die Veranstaltung in eigener Verantwortung durch. [ki:] bzw. die ggf. anderen/weiteren Referenten haben dabei jedoch die Interessen des Veranstalters zu berücksichtigen, insbesondere die inhaltlichen Ziele des Kunden. [ki:] bzw. die anderen/weiteren Referenten unterliegen keinem Weisungs- oder Direktionsrecht des Kunden; sie haben jedoch das jeweilige Thema in gebührendem Umfang zu behandeln und dürfen davon nicht ohne Zustimmung des Kunden abweichen.
  3. Die Ausgestaltung der Veranstaltungen hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung in Ablauf und inhaltlichem Zuschnitt verantworten [ki:] bzw. die anderen/weiteren Referenten unbeschadet vorstehender Regelungen weisungsfrei.

§9 Vergütung, Anzahlung, Fälligkeit

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot von [ki:].
  2. Sofern vereinbart, ist der Kunde nach Vertragsschluss zur Leistung einer Anzahlung verpflichtet. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Anzahlung 50% des vereinbarten Honorars zzgl. der Mehrwertsteuer und ist sofort nach Vertragsschluss fällig.
  3. Der verbleibende Anteil des vereinbarten Honorars nebst Mehrwertsteuer wird dem Kunden nach der jeweiligen Veranstaltung in Rechnung gestellt.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zur Zahlung fällig.

§10 Reise- und Übernachtungskosten

  1. Der Kunde erstattet die [ki:] bzw. ggf. anderen/weiteren Referenten im Zusammenhang mit deren An- und Abreise zum Veranstaltungsort entstandenen Reisekosten. Als erstattungsfähige Reisekosten gelten die folgenden Kosten:
    – Economy Flüge
    – Bahnfahrten 1. Klasse
    – Mietwagen (FDMR)
    – Kilometerpauschale (0,60 EUR/ km)
    – Taxitransfer zum/vom Bahnhof, Flughafen sowie zum/vom Veranstaltungsort

    Erfolgt die An- bzw. Abreise nicht von bzw. zu dem jeweiligen Wohnort von [ki:] bzw. der weiteren Referenten, wird dies vorab mit dem Kunden abgestimmt.

  2. Ist der Veranstaltungstermin zeitlich so festgelegt, dass [ki:] bzw. ggf. andere/weitere Referenten nicht mehr am gleichen Tag zurückreisen können, oder besteht der Kunde auf einer Anreise am Vorabend, so übernimmt der Kunde ferner die Hotelkosten von [ki:] und ggf. anderen/weiteren Referenten und verpflichtet sich, in Kleinstädten das am Ort bestmögliche Hotel, in Großstädten ein für Geschäftsreisen übliches Hotel zu buchen. Zu den Hotelkosten zählen die Kosten für die Übernachtung und für ein Frühstück.
  3. Reise- und Hotelkosten von [ki:] und ggf. anderen/weiteren Referenten wird [ki:] an den Kunden weiterreichen, d.h. diese dem Kunden unter Vorlage entsprechender Belege in Rechnung stellen.
  4. Rechnungen von [ki:] sind innerhalb von 10 Werktagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zur Zahlung fällig.

§11 Rechte an Veranstaltungsunterlagen

  1. Der Kunde hat, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen Anspruch auf Erstellung und/oder Aushändigung von Unterlagen durch [ki:].
  2. Sofern [ki:] vor, während oder nach der Veranstaltung Unterlagen an den Vertragspartner bzw. Veranstaltungsteilnehmer versendet bzw. verteilt, räumt [ki:] damit weder dem Vertragspartner noch den Teilnehmern ein über die Nutzung für Zwecke der Teilnahme und Durchführung an der jeweils gebuchten Veranstaltung hinausgehendes Recht zur Nutzung und Verwertung der Unterlagen bzw. darin enthaltener geschützter Inhalte (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Logos, Designs, Marken) ein, insbesondere dürfen Unterlagen bzw. Inhalte (weder ganz noch teilweise) ohne Einwilligung von [ki:] weder vervielfältigt, verbreitet und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden.   

§12 Ton- und Bildaufnahmen von Veranstaltungen

  1. Die Anfertigung von Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Vertragspartner bzw. Veranstaltungsteilnehmer während einer Veranstaltung bedarf stets der Einwilligung von [ki:]. Entsprechendes gilt für die Verwertung entsprechender Ton- und Bildaufnahmen durch den Vertragspartner bzw. Veranstaltungsteilnehmer.
  2. [ki:] ist es gestattet, während einer Veranstaltung Bildaufnahmen von der Veranstaltung unter Einschluss von Veranstaltungsteilnehmern zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Sofern [ki:] Bildaufnahmen, auf denen Veranstaltungsteilnehmer erkennbar abgebildet sind, in Print- und Onlinemedien nutzt, wird er die auf den Bildern erkennbar abgebildeten Personen um ihre Einwilligung bitten.

 §13 Haftung

  1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt in folgenden Fällen:
    – bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    – bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
    – bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
    – soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  2. Bei der Verletzung von sog. Kardinalpflichten, also wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  3. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

§14 Referenzen

[ki:] ist berechtigt, den Vertragspartner, sofern es sich um eine juristische Person handelt, als Referenz in eigenen Printmedien bzw. auf eigenen Webseiten als Referenz zu benennen.

§15 Vertraulichkeit

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang oder aus Anlass der Beauftragung von [ki:] zur Kenntnis gelangten vertraulichen internen Geschäftsangelegenheiten von [ki:] bzw. ggf. anderer /weiterer Referenten streng vertraulich zu behandeln, auch wenn sie nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich gekennzeichnet bzw. bezeichnet wurden und Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben. Im Zweifelsfalle ist der Kunde verpflichtet, mit [ki:] bzw. den anderen/weiteren Referenten Rücksprache zu halten, ob eine Information als vertraulich zu behandeln ist.
  2. [ki:] verpflichtet sich, alle [ki:] bzw. den anderen/weiteren Referenten im Zusammenhang oder aus Anlass der Beauftragung von [ki:] zur Kenntnis gelangten vertraulichen internen Geschäftsangelegenheiten bzw. persönlichen Angelegenheiten des Kunden bzw. Veranstaltungsteilnehmers streng vertraulich zu behandeln, auch wenn sie nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich gekennzeichnet bzw. bezeichnet wurden und Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben. Im Zweifelsfalle ist [ki:] verpflichtet, mit dem Kunden bzw. Veranstaltungsteilnehmer Rücksprache zu halten, ob eine Information als vertraulich zu behandeln ist.
  3. Vorstehende Verpflichtungen bestehen auch nach Erbringung der Leistung bzw. nach Ende der Veranstaltung fort, und zwar so lange, wie der Vertraulichkeitscharakter der betroffenen Information fortbesteht.

§16 Datenschutz

  1. [ki:] nimmt den Schutz personenbezogener und vertraulicher Daten sehr ernst und verpflichtet sich, die Privatsphäre der Kunden zu respektieren. Der Umgang mit personenbezogenen Kundendaten erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Details über Art und Umfang der von [ki:] erhobenen und gespeicherten Daten sowie deren Verwendung können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

§17 Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit dem Kunden geschlossenen Verträgen der Sitz von [ki:]; [ki:] ist jedoch berechtigt, auch Klage am Erfüllungsort zu erheben. Ist der Kunde Verbraucher, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt deutsches Recht unter Ausschluss aller internationaler und supranationaler (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, richtet sich das anwendbare Recht nach den gesetzlichen Vorschriften.

§18 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.

§19 Salvatorische Klausel

Ist eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Januar 2020


II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von [ki:]®Learning mit Netzwerkpartnern

von [ki:]®Learning, Julian Kea, c/o Kulturschöpfer e.V., Grünberger Str. 13, 10243 Berlin nachfolgend: [ki:].

§1 Allgemeines

  • [ki:] führt auf der Basis dieser allgemeinen Bedingungen Coaching-, Beratungs- und Workshop-Termine („Konsultation“) durch.
  • Gegenstehenden Bedingungen des Netzwerkpartners („Auftragnehmer“) wird ausdrücklich widersprochen.
  • Alle Konsultationen erfolgen auf der Basis, der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen.
  • Konsultationen in Rechts- und Steuersachen werden von [ki:] grundsätzlich nicht erbracht.

§2 Leistungserbringung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen persönlich zu erbringen. Er gewährt eine kostenfreie Stornierungsfrist von drei Wochen gegenüber [ki:].

§3 Rechnungsstellung

Die Zahlung erfolgt nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung durch Rechnungsstellung an [ki:].

§4 Kundenschutz

  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit keine Kunden von [ki:] abzuwerben oder unter Umgehung von [ki:] unmittelbar für von [ki:] akquirierte Kunden tätig zu werden.
  • Im Rahmen der Zusammenarbeit darf keine Akquise für eigene Dienstleistungen oder Produkte des Auftragnehmers getätigt werden.
  • Im Rahmen der Zusammenarbeit und des Kundenkontakts begründete Folgeaufträge zwischen dem Auftragnehmer und durch [ki:] akquirierten Kunden sind nur über [ki:] abzuwickeln.
  • Im Rahmen der Zusammenarbeit dürfen nur Unterlagen mit einem [ki:]-Branding oder – nach Abrede – gemeinsamen Branding von [ki:] und dem Auftragnehmer herausgegeben werden.

§5 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschte Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von [ki:] und dem gemeinsamen Kunden Dritten nicht zugänglich zu machen und diese geheim zu halten. Sofern sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Aufträge eines Dritten bedient, ist er dafür verantwortlich, den Dritten sinngemäß auf das Datengeheimnis zu verpflichten.

§6 Herausgabe von Unterlagen

Alle Unterlagen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für [ki:] übergeben werden, wird er nach Beendigung seiner Tätigkeit unverzüglich zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.

§7 Anwendbares Recht

Durch den Vertrag zur gemeinsamen Durchführung von Konsultationen wird der Auftragnehmer als freier Mitarbeiter tätig. Es wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Anfallende Steuern, Versicherungsabgaben oder sonstige Kosten werden vom Auftragnehmer getragen.

§8 Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei der Beauftragung durch Kaufleute, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind Erfüllungsort und Gerichtsstand am Sitz von [ki:].

Es gilt das materielle Recht der Bundesrepu­blik Deutschland unter Ausschluss des IPR.

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